Projektstand zum 14.12.2024
Der aktuelle Stand der Dinge und die häufigsten Fragen zusammengefasst
Es gab weit weniger Anmeldungen als ursprüngliche Interessensbekundungen. Daher sind auch nicht mehr alle geplanten/erhofften Straßenzüge im Projekt einbezogen.
Mit Stand 14.12.2024 sind 40 Haushalte angemeldet, für die eine Nahwärmeversorgung wirtschaftlich umsetzbar ist.
Mit Stand 14.12.2024 sind 40 Haushalte angemeldet, für die eine Nahwärmeversorgung wirtschaftlich umsetzbar ist.
Die Zeit läuft.
Es gibt nun einen sehr engen Zeitplan, da das Projekt nur unter der Prämisse gestartet wird, dass die angemeldeten Haushalte die Förderung „Raus aus Öl und Gas“ in der Höhe von 15.000 EUR in Anspruch nehmen können.
Informationen zur Förderung „Raus aus Öl und Gas“:
- Das Förderprogramm „Raus aus Öl und Gas“ gibt es grundsätzlich bis Ende 2025, Registrierungen dafür werden aber nur angenommen, solange das Budget nicht ausgeschöpft ist. Ausgehend vom bisherigen Verbrauch der Budgetmittel, und unter der Annahme, dass die Registrierungen in ähnlicher Geschwindigkeit weitergehen, kann man schätzen, dass das Budget bereits Mitte Februar 2025 erschöpft sein wird. Eine Aufstockung der Mittel durch eine neue Regierung ist zwar möglich, aber derzeit können wir damit nicht rechnen.
- Mit der Registrierung zur Förderung
- wird zum einen der Förderungsbetrag fix reserviert und
- es beginnt gleichzeitig die Laufzeit von einem Jahr. Innerhalb dieser Zeit muss die Fertigstellung und Abnahme erfolgt sein (nämlich angeschlossen im Haus!), die alte Öl- oder Gasheizung nachweislich entsorgt sein und der Förderungsantrag eingegangen sein.
Sprich: Wir haben nur ein Jahr Zeit, um das ganze Projekt umzusetzen. Das ist ein knackiges Ziel, muss aber eingehalten werden, weil natürlich niemand auf die Förderung verzichten kann – keine Sorge, das ist uns bewusst!
Deshalb wurde bereits bei 5 Planungsbüros angefragt hinsichtlich
Deshalb wurde bereits bei 5 Planungsbüros angefragt hinsichtlich
- eines Angebots für das Projekt
- inklusive realistischer Einschätzung zur Umsetzung innerhalb von einem Jahr (ab Ende Jänner 2025).
Die Rückmeldungen wurden bis spätestens 20.12.2024 eingefordert.
Wie geht’s weiter?
Die Entscheidung, ob die Umsetzung starten kann, wird in der nächsten Vorstandssitzung der Genossenschaft am 8. Jänner 2025 getroffen.
Für einen Start in die Bauphase müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
Für einen Start in die Bauphase müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
- Mindestens ein Angebot eines Planungsbüro vorhanden, das unseren Anforderungen entspricht und das die Fertigstellung bis Ende Jänner 2026 realistisch darstellt.
- Mitgliedschaftsanträge und Wärmelieferverträge von mindestens 40 teilnehmenden Haushalte liegen uns unterschrieben vor.
Über das Ergebnis werden Sie bis spätestens 10. Jänner 2025 verlässlich und direkt informiert!
Haben Sie also keine Angst, dass Sie vorab auf die Schnelle einen Plan B zur Förderung beantragen müssen, falls die Nahwärme nicht gestartet werden sollte. Wir haben die Deadline so gesetzt, dass Sie dann immer noch Zeit haben, eine Förderung zu beantragen.
Variante 1 – Projekt wird nicht umgesetzt:
Sie haben dann trotzdem noch Zeit sich für ein alternatives, persönliches Projekt für die Förderung „Raus aus Öl und Gas“ zu registrieren (für dessen Umsetzung Sie dann auch ein Jahr Zeit haben).
Variante 2 – Projekt wird umgesetzt:
Sie bekommen von uns dann im Jänner die Information, mit welchem Datum Sie sich für die Förderung registrieren sollen (detaillierte Beschreibung wo und wie das funktioniert, erhalten Sie dann auch).
Mit den ausführenden Firmen werden wir versuchen zusätzlich über Klauseln zu verhandeln, die eine Einhaltung der zeitgerechten Umsetzung sicherstellen bzw. unser Risiko minimieren (z.B. durch Pönalen etc.)
Sollten Sie Ihre Vertragsdokumente noch nicht unterschrieben übermittelt haben, bitten wir Sie dringend das ehestmöglich zu erledigen!
Wir haben bei der Wirtschaftlichkeit nur wenig Spielraum, und können die Entscheidung zum Start nur dann treffen, wenn wir genügend Teilnehmer:innen haben!
Falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, aber nun doch noch Interesse an der Nahwärme haben, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit uns auf. Wenn Ihr Straßenzug machbar ist, können Sie immer noch Teil der Genossenschaft werden und vom Projekt profitieren!
Durch das absehbare Ende der Budgetmittel im Förderprogramm läuft die Zeit nun aber schnell ab, in der das noch möglich ist.
Im Anschluss finden Sie noch die aktuelle Liste von häufig gestellten Fragen.
Wir freuen uns darauf, das gemeinsam mit allen auf die Beine zu stellen, und wünschen einstweilen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Das Vorstandsteam der Energiezukunft in Hausleiten eGen
Häufig gestellte Fragen
- Was passiert, wenn die Nahwärme NICHT rechtzeitig fertiggestellt werden kann (also nicht innerhalb eines Jahres ab Förderungsregistrierung)?
• Dann würde laut Förderungsbedingungen die Förderung nicht ausgezahlt werden. ABER:
• Umsetzbarkeit innerhalb von einem Jahr fließt in die Entscheidung ein!
Sollte das Risiko zu groß sein, wird das Projekt nicht gestartet. Wir sitzen hier alle im gleichen Boot.
• Zusätzliche Pönale in den Verträgen mit den Bauträgern, um Risiko abzupuffern
• Sollte im März 2025 doch noch genug Geld im Förderungstopf liegen oder nachdotiert werden, kann eine Registrierung zurückgezogen und neu gestellt werden. Auch das
könnte das zeitliche Risiko minimieren. Eventuell könnten wir diese Möglichkeit nutzen, aber wir planen nicht damit – wir wollen es nur gesagt haben. - Ich habe mich angemeldet und unterschrieben, möchte nun aber doch meinen Plan B umsetzen.
Solange der Startschuss für den Bau noch nicht gefallen ist, ist das grundsätzlich möglich. Informieren Sie uns umgehend und ziehen Sie Ihren Antrag zurück. Wenn viele das machen, ist das für das Projekt Nahwärme problematisch. Aber wenn es wirtschaftlich noch möglich ist, starten wir es trotzdem. - Ich habe mich schon angemeldet, aber meine Straße kommt nicht zur Umsetzung.
Der Vertrag kommt dann seitens der Genossenschaft gar nicht zu Stande, weil er gar nicht erfüllt werden kann, und wir nehmen Ihren Mitgliedschaftsantrag nicht an. Es wird dann natürlich auch kein Genossenschaftsanteil verrechnet. - Mit welchen Zahlungen muss ich wann rechnen? Gibt es eine Zwischenfinanzierung?
Der Genossenschaftsanteil (EUR 500,-) wird mit Projektstart vorgeschrieben. Die genaue Zahlungsmodalität des Baukostenbeitrags ist noch nicht festgelegt, wir werden aber voraussichtlich zumindest die Hälfte des Betrags im Frühjahr 2025 abrufen.
Nachdem die Auszahlung der EUR 15.000,- Förderung erst nach Abnahme erfolgt, haben wir für unsere Mitglieder mit regionalen Banken Rahmenbedingen für eine Zwischenfinanzierung ausgehandelt, die genutzt werden kann um den benötigten Betrag zu überbrücken. - Welche Unterlagen werden für den Förderungsantrag benötigt?
Wir unterscheiden hier grundsätzlich zwischen Antrag und Registrierung. Für die Registrierung brauchen Sie nur das geplante Vorhaben mit einer Kostenschätzung angeben (welches die max. Förderungshöhe bestimmt, die dann für Sie reserviert wird). Für den Förderungsantrag nach Fertigstellung werden dann erst die einzelnen Rechnungen usw. benötigt. Nähere Infos auch unter https://kesseltausch.at/ - Es sind nun deutlich weniger Anmeldungen als ursprünglich gerechnet. Was ändert sich dann preislich?
Es wurden ein Wärmepreis von maximal 13,02 Cent festgelegt, den wir auch weiterhin garantieren können. Bei der derzeitigen Zahl von Anmeldungen können wir den Preis nicht weiter senken. Das wäre nur mit deutlich mehr Teilnehmer:innen möglich. - Wie sieht es mit Haftung innerhalb der Genossenschaft aus? Mit welcher Summ hafte ich maximal?
Sollte es zu einer Insolvenz o.ä. kommen, haftet man als Genossenschaftsmitglied mit dem zweifachen des Genossenschaftsbeitrag (also 2x 500,- = 1000,- EUR). - Ich brauche schon früher eine Ersatzheizung und kann nicht auf die Nahwärme warten. Kann ich eine Alternative beantragen, obwohl die Nahwärme dann fix kommt?
Ja, natürlich. Das Projekt steht dann keineswegs im Widerspruch zu Ihrem Antrag (wir könnten nämlich Ihre Anforderung gar nicht erfüllen). - Ich möchte noch nicht umsteigen, aber eine Zuleitung vorsehen. Geht das?
Ja, das geht und macht natürlich Sinn (wenn schon die Straße offen ist). Anteilige Kosten sind jedoch zu 100% selbst zu tragen, weil dafür keine Förderung möglich ist. Die genauen Kosten werden in Abstimmung mit dem Planungsbüro noch bekannt gegeben. - Das Projekt kommt nicht zustande – was passiert mit der gegründeten Genossenschaft?
Die wird dann auf das nötige Minimum von zwei Mitgliedern reduziert und vorerst auf Eis gelegt. Genossenschaftsbeiträge werden dann natürlich nicht eingehoben. - Ich möchte umsteigen und die Förderung ausnutzen, habe aber Bedenken, dass das Projekt Nahwärme nicht zeitgerecht fertiggestellt wird.
Das Projekt bekommt im Jänner nur dann das OK, wenn es auch realistisch umsetzbar ist. Sie haben dann also immer noch die Möglichkeit sich für eine Alternative für die Förderung zu registrieren (weil wir eben deshalb den Termin Jänner wählen, um es allen noch zu ermöglichen einen Plan B zu starten.) Es gibt keinen Grund vorab überstürzt eine Alternative einzureichen und von der Nahwärme-Option abzuspringen. - Die Zuleitung zum Haus ist in den Baukosten für bis zu 10 m inkludiert. Was beinhaltet das?
10 Meter Zuleitung wurden einberechnet und beinhalten das Öffnen, Verlegen und Wiederherstellen des Bodens (egal ob zB Asphalt oder Pflastersteine – Grünfläche wird jedoch nicht neu bepflanzt o.ä.). Was über die 10 m hinausgeht wird zusätzlich verrechnet. - Worum muss ich mich noch im Haus hinsichtlich Nahwärme-Anschluss kümmern?
Sie müssen mit Ihrem Installateur abklären, wo und wie die Übergabe seitens Genossenschaft zu Ihrem bestehenden Heizsystem am besten erfolgen kann. Etwaige Änderungen innerhalb des Hauses sind individuell abzuklären und auf eigene Kosten zu vergeben. Die zu Verfügung gestellten Daten in den Verträgen reichen dem Installateur grundsätzlich aus – sollten dennoch Fragen auftauchen, können Sie sich gerne an uns wenden.
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